Pflegeerlaubnis

 

Tageseltern benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege (Pflegeerlaubnis), wenn sie mehr als 5 Stunden wöchentlich Kinder betreuen.

Diese wird vom Jugendamt auf Antrag und nach Feststellung der Eignung der Person erteilt.

 

Kriterien der Eignung laut SGB VIII:

  • eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung
  • Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern
  • ein liebevoller Kontakt und Verzicht auf Gewalt
  • gesundheitliche Unbedenklichkeit
  • persönliche und fachliche Kompetenz
  • räumliche Voraussetzungen

Mit der Erlaubnis dürfen bis zu fünf Kinder von einer Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt, in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Eltern betreut werden.

 

Voraussetzungen: