Qualifizierung

 

Der Weg in die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson:

Die Infoveranstaltung und das Bewerbungsgespräch sollen Orientierung geben, ob die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson in die derzeitige Lebenssituation der Interessenten passt.

In der Infoveranstaltung wird allgemein über die Anforderungen der Kindertagespflege informiert. Im Bewerbungsgespräch wird gemeinsam geklärt, welche Voraussetzungen und Erfordernisse beim Einzelnen für die Kindertagespflege bestehen.

Zur Eignungsfeststellung findet bei Ihnen ein Hausbesuch statt, bei dem die räumlichen und familiären Gegebenheiten geprüft werden.

Der Besuch eines Erste-Hilfe-am Kind Kurs ist Voraussetzung für die Tätigkeitsaufnahme.

Grundqualifizierung
In der Grundqualifizierung vermitteln pädagogische Fachkräfte Grundkenntnisse aus Entwicklungspsychologie, Pädagogik, Kinderschutz, Wirtschaft (Businessplan Kindertagespflege) sowie rechtlichen Rahmenbedingungen.

Wichtige Themen der Grundqualifizierung sind zum Beispiel:
Die kindlichen Entwicklungsphasen
Die Umsetzung des Bildungsauftrags in der Kindertagespflege
Der Umgang mit Konflikten
Kinderschutz und Kinderrechte
Selbstständigkeit mit Konzept (Businessplan Kindertagespflege)
Die Ernährung und Gesundheitsvorsorge von Kindern
Die Zusammenarbeit mit Eltern
Die Rechte und Pflichten von Tageseltern

 

Die Qualifizierung erfolgt auf der Grundlage des QHB-Baden-Württemberg des Deutschen Jugendinstituts mit 300 UE.
Der Kurs ist kostenfrei. Die Qualifizierung wird unterstützt:
- durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württembergs
- durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Konstanz aus den Mitteln des Landkreises Konstanz.
- durch das Sozial- und Jugendamt der Stadt Konstanz aus den Mitteln der Stadt Konstanz
Im Rahmen der Qualifizierung findet eine Hospitation von 8 UE statt, in der Regel bei einer erfahrenen Kindertagespflegeperson. Die ersten 50 Unterrichtseinheiten gelten als Orientierungsphase und sind tätigkeitsvorbereitend. Dann beginnt die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung mit dem Start Ihres ersten Betreuungsverhältnisses. Sollten von Seiten des Tagesmüttervereins Landkreis Konstanz und / oder der Jugendämter Bedenken an der Eignung der Person bestehen, kann die Qualifizierung nicht fortgesetzt werden.
Die Qualifizierung schließt mit der Erstellung einer schriftlichen Konzeption und einem mündlichen Kolloquium ab, die Teilnehmenden erhalten dann ein Zertifikat.